AGB's

Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für fotografische Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle fotografischen Dienstleistungen und Aufträge, die zwischen der Fotografin und ihren Kundinnen und Kunden vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung durch die Fotografin.

 

2. Buchung und Vertragsschluss

Ein Auftrag kommt zustande, sobald die vereinbarten Leistungen und Konditionen bestätigt wurden. Art und Umfang der fotografischen Leistung richten sich nach dem gebuchten Angebot oder einer individuell getroffenen Vereinbarung.

 

3. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Bei individuellen Aufträgen richtet sich die Vergütung nach dem bestätigten Angebot. Zusatzleistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet, sofern sie vorher vereinbart wurden.

 

4. Durchführung des Shootings

Die Fotografin führt das Shooting nach bestem Wissen und mit professioneller Sorgfalt durch. Die Kundinnen und Kunden unterstützen den vereinbarten Ablauf und teilen wichtige Wünsche, Besonderheiten und organisatorische Anforderungen rechtzeitig mit.

Bei Hochzeiten, Veranstaltungen und anderen Aufträgen außerhalb des Studios ist die Fotografin auf den vereinbarten Zugang zum Aufnahmeort und die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen angewiesen.

 

5. Absage, Verschiebung und Ausfall

Wünsche zur Absage oder Verschiebung eines Termins sind der Fotografin unverzüglich mitzuteilen. Für den jeweiligen Auftrag gelten die individuell vereinbarten Regelungen zu Absagen, Terminverschiebungen und möglichen Ausfallkosten.

Gesetzliche Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben unberührt.

 

6. Bildauswahl und Bearbeitung

Die Fotografin wählt die Aufnahmen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sorgfältig aus und bearbeitet die vereinbarte Anzahl von Bildern professionell. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, unbearbeiteter Dateien oder nicht ausgewählter Bilder besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil der Fotografin. Individuelle Wünsche zur Bearbeitung müssen vor oder während des Auftrags abgesprochen werden.

 

7. Bereitstellung der Bilder

Die fertigen Bilder werden in der vereinbarten Form digital oder, sofern vereinbart, in anderer Form bereitgestellt. Der konkrete Lieferumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot. Vereinbarte Lieferzeiten werden im jeweiligen Auftrag festgehalten.

 

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den angefertigten Fotografien verbleibt bei der Fotografin. Mit der Übergabe der Bilder werden den Kundinnen und Kunden die Nutzungsrechte eingeräumt, die im gebuchten Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt sind.

Eine private Nutzung umfasst – sofern vereinbart – beispielsweise das private Betrachten, Speichern, Ausdrucken und Teilen im persönlichen Umfeld.

Bei Business- und Unternehmensaufträgen richten sich die Nutzungsrechte nach dem vereinbarten Verwendungszweck. Weitergehende kommerzielle Nutzungen, die Nutzung in bezahlter Werbung oder die Weitergabe an Dritte müssen gesondert vereinbart werden, soweit sie nicht bereits vom Auftrag umfasst sind.

Die Bearbeitung, Veränderung oder kommerzielle Weiterverwendung der Bilder außerhalb der eingeräumten Rechte ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarungen zulässig.

 

9. Veröffentlichung durch die Fotografin

Die Fotografin veröffentlicht Bilder von Kundinnen, Kunden oder anderen erkennbaren Personen zu Werbe- und Präsentationszwecken nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die Zustimmung zur Anfertigung von Fotografien bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu deren Veröffentlichung.

 

10. Mitwirkung und Verantwortung der Kundschaft

Die Kundinnen und Kunden sind dafür verantwortlich, der Fotografin rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen mitzuteilen. Bei Gruppenaufnahmen und Veranstaltungen sind notwendige organisatorische Hinweise sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen zu berücksichtigen.

 

11. Haftung

Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Einschränkungen der Haftung gelten nur, soweit sie rechtlich zulässig sind. Für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, werden die gesetzlichen Regelungen angewendet.

 

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

 

13. Vorauszahlung und Terminreservierung

Der vollständige vereinbarte Shootingpreis ist im Voraus zu bezahlen. Ein Termin wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert. Die vereinbarte Leistung wird zum gebuchten Termin erbracht.

 

14. Stornierung von Hochzeitsbuchungen

Bei einer Stornierung einer verbindlich gebuchten Hochzeitsreportage gelten folgende Stornierungspauschalen, bezogen auf den vereinbarten Paketpreis:

  • Ab Vertragsabschluss bis mehr als drei Monate vor dem Hochzeitstermin: 50 % des vereinbarten Paketpreises.

  • Drei Monate bis mehr als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: 75 % des vereinbarten Paketpreises.

  • 30 Tage oder weniger vor dem Hochzeitstermin: 100 % des vereinbarten Paketpreises.

 

15. Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkret gebuchten Leistung. Die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf bleiben unberührt

 

16. Gewerbliche Nutzung und Werberechte

Die Nutzung der Fotografien für gewerbliche Zwecke, insbesondere für bezahlte Werbung, Werbeanzeigen in sozialen Medien, Online- und Printwerbung sowie sonstige Marketingmaßnahmen eines Unternehmens, ist nicht automatisch im Shootingpreis enthalten.

Die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte werden gesondert und vor der Nutzung schriftlich vereinbart. Dabei werden insbesondere der Verwendungszweck, die verwendeten Medien, die Dauer und gegebenenfalls der räumliche Umfang der Nutzung festgelegt. Für die gewerbliche Nutzung kann eine zusätzliche Lizenzgebühr anfallen.

Ohne entsprechende Vereinbarung ist eine gewerbliche Nutzung der Fotografien nicht gestattet. Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin.

 

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